Stell dir vor, du arbeitest auf einem Scherelift und erledigst wichtige Bauarbeiten.Die ordnungsgemäße Einstufung von Schereliften ist seit langem in der Baubranche verwirrend.
Die Arbeitsschutzbehörde (OSHA) hat vor kurzem eine maßgebliche Anleitung veröffentlicht, die diese Debatte beendet: Scherelifte sind keine Luftarbeitsplattformen,sondern eher unter die Klassifizierung der Gerüste fallenDiese Feststellung hat erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheitsprotokolle am Arbeitsplatz.
Um die Klassifizierung der OSHA zu verstehen, muss man zunächst untersuchen, wie Luftarbeitsplattformen definiert werden.Teleskop-Bum-PlattformenDiese mobilen Geräte bieten typischerweise sowohl die Fähigkeit zur Erhöhung als auch die Fähigkeit zur Rotation.Bereitstellung flexibler Lösungen für erhöhte Arbeitsplätze.
Scherelifte selbst Modelle mit Plattformen, die sich über das Fahrwerk hinaus erstrecken gelten nicht als solche Flugplattformtypen.453) gelten nicht für Scherehebearbeiten.
Die OSHA stellt ausdrücklich fest, dass Schereliften der Definition von Gerüst entsprechen (§ 1926.451).Diese Klassifizierung bedeutet, dass Arbeitgeber bei der Verwendung von Schereliften alle geltenden OSHA-Schaffolding-Standards einhalten müssen.
Besondere Aufmerksamkeit ist den Anforderungen an bewegliche Gerüste (§1926.452 ((w)) zu schenken, da Scherelifte von Natur aus mobil sind.und andere kritische Sicherheitsfaktoren.
Bemerkenswerterweise hatte die OSHA zuvor eine Richtlinie von 1997 herausgegeben [CPL 02-01-023 (ehemals CPL 2-1.23) ], die fälschlicherweise besagte, dass "Scherelifte unter § 1926 fallen".453Die OSHA aktualisiert derzeit die Online-Verweise auf die veraltete Richtlinie, um weiterhin Verwirrung zu vermeiden.
Eine häufige Frage bezüglich der Sturzsicherung stellt sich: Müssen die Arbeiter Sicherheitsgurte tragen, wenn sie Scherelifte mit Geländer und ausdehnbaren Plattformen bedienen?
Die Antwort der OSHA ist endgültig: Nein. Weder § 1926.451 noch § 1926.452 w. verlangen die Verwendung von Gurteln bei der Arbeit an Schereliften, die mit ordnungsgemäß gepflegten Geländen ausgestattet sind.Die Arbeitgeber tragen weiterhin die Verantwortung für die Beurteilung der Gefahren am Arbeitsplatz und die Durchführung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen..
Neben der Ausbildung müssen die Arbeitgeber Überwachungssysteme, regelmäßige Ausrüstungskontrollen und umfassende Sicherheitsmanagementprogramme mit klar definierten Verantwortlichkeiten umsetzen.
Scherelifte sind zwar unentbehrliche Baustoffe, aber eine unsachgemäße Verwendung birgt ernsthafte Sicherheitsrisiken.Eine klare Klassifizierung und strikte Einhaltung der Standards für Gerüst kann Unfälle verhindern und die Arbeitnehmer schützenDurch die Einbeziehung von Sicherheitsbewusstsein in den täglichen Betrieb kann die Baubranche auf eine sicherere Arbeitsumgebung für alle hinarbeiten.
Ansprechpartner: Ms. WU JUAN
Telefon: +8613487492560
Faxen: 86--85511828